Norm
PSG §20Rechtssatz
Das Fehlen einer Bescheinigung nach § 15 A-QSG bildet ein Bestellungshindernis bzw einen Beendigungsgrund für die Bestellung als Stiftungsprüfer.Das Fehlen einer Bescheinigung nach Paragraph 15, A-QSG bildet ein Bestellungshindernis bzw einen Beendigungsgrund für die Bestellung als Stiftungsprüfer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130075Im RIS seit
02.07.2015Zuletzt aktualisiert am
10.03.2017