RS OGH 2015/3/19 6Ob37/15g

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Veröffentlicht am 19.03.2015
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Rechtssatz

Das Fehlen einer Bescheinigung nach § 15 A-QSG bildet ein Bestellungshindernis bzw einen Beendigungsgrund für die Bestellung als Stiftungsprüfer.Das Fehlen einer Bescheinigung nach Paragraph 15, A-QSG bildet ein Bestellungshindernis bzw einen Beendigungsgrund für die Bestellung als Stiftungsprüfer.

Entscheidungstexte

  • RS0130075">6 Ob 37/15g
    Entscheidungstext OGH 19.03.2015 6 Ob 37/15g
    Beisatz: Die Vornahme einer vom historischen Gesetzgeber eindeutig nicht gewollten bloß befristeten Bestellung im Hinblick auf die bloß abstrakte Möglichkeit, dass der Stiftungsprüfer nach Ablauf der Bescheinigung keine neuerliche Bescheinigung erlangt, ist nicht erforderlich. (T1); Veröff: SZ 2015/23

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130075

Im RIS seit

02.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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