RS OGH 2015/3/24 4Ob24/15f

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Veröffentlicht am 24.03.2015
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Rechtssatz

Ein Kfz?Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung, bei dem der Leasingnehmer die Erhaltungspflicht trägt und verschuldensunabhängig für einen vereinbarten Zustand und eine Kilometerzahl einzustehen hat, berücksichtigt sowohl das Finanzierungselement als auch das Amortisationsinteresse und ist schon unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsschutzes den Schutzbestimmungen des VKrG zu unterstellen.

Entscheidungstexte

  • RS0130062">4 Ob 24/15f
    Entscheidungstext OGH 24.03.2015 4 Ob 24/15f
    Veröff: SZ 2015/24

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130062

Im RIS seit

24.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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