Norm
UbG §3 Z1Rechtssatz
Das Vorliegen einer „Depression mit psychotischen Symptomen und Suizidalität“ ist als „Störung mit Symptomen einer psychischen Krankheit“ und damit als psychische Krankheit iSd § 3 Z 1 UbG zu qualifizieren.Das Vorliegen einer „Depression mit psychotischen Symptomen und Suizidalität“ ist als „Störung mit Symptomen einer psychischen Krankheit“ und damit als psychische Krankheit iSd Paragraph 3, Ziffer eins, UbG zu qualifizieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130367Im RIS seit
23.11.2015Zuletzt aktualisiert am
23.11.2015