Norm
StGB §15 Abs2Rechtssatz
Das bloße Anbringen eines „Parkpickerls“ an der Windschutzscheibe eines Pkw ohne (zumindest unmittelbar bevorstehenden) Kontrollvorgang in Bezug auf das in einer Kurzparkzone abgestellte Fahrzeug bedeutet noch keinen Gebrauch eines falschen Beweismittels in einem (bestimmten) verwaltungsbehördlichen Verfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130022Im RIS seit
05.06.2015Zuletzt aktualisiert am
15.10.2015