RS OGH 2015/4/15 13Os65/10y, 13Os8/15y

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Veröffentlicht am 15.04.2015
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Rechtssatz

Bei Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 281a StPO ist auf die Verdachtsannahmen des Oberlandesgerichts abzustellen.Bei Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des Paragraph 281 a, StPO ist auf die Verdachtsannahmen des Oberlandesgerichts abzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126141

Im RIS seit

15.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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