RS OGH 2015/4/28 8ObA9/15d

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Veröffentlicht am 28.04.2015
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Rechtssatz

Nach § 307 Abs 2 ZPO unterliegt eine ungerechtfertigte Vorlageverweigerung der freien Beweiswürdigung des Gerichts in Bezug auf die Frage, ob die Angaben des Beweisführers über den Urkundeninhalt als erwiesen anzunehmen ist.Nach Paragraph 307, Absatz 2, ZPO unterliegt eine ungerechtfertigte Vorlageverweigerung der freien Beweiswürdigung des Gerichts in Bezug auf die Frage, ob die Angaben des Beweisführers über den Urkundeninhalt als erwiesen anzunehmen ist.

Entscheidungstexte

  • RS0130120">8 ObA 9/15d
    Entscheidungstext OGH 28.04.2015 8 ObA 9/15d
    Veröff: SZ 2015/41

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130120

Im RIS seit

20.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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