Norm
AVRAG §3 Abs5Rechtssatz
Die Rechtsfolgen der privilegierten Kündigung des Arbeitnehmers nach § 3 Abs 5 AVRAG sind diejenigen einer rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung zum Stichtag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.Die Rechtsfolgen der privilegierten Kündigung des Arbeitnehmers nach Paragraph 3, Absatz 5, AVRAG sind diejenigen einer rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung zum Stichtag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130118Im RIS seit
20.07.2015Zuletzt aktualisiert am
16.03.2017