Rechtssatz
Wenn das Oberlandesgericht einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entlassung aus der Untersuchungshaft Folge gibt, sodass die Entscheidung des Beschwerdegerichts durch die Festnahmeanordnung lediglich umgesetzt wird, ist dieser Beschluss funktionell grundrechtsrelevant und daher Gegenstand einer Grundrechtsbeschwerde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124827Im RIS seit
23.07.2009Zuletzt aktualisiert am
20.05.2015