Norm
KMG §5 Abs4Rechtssatz
Auch wenn nachträglich ein Prospekt veröffentlicht wird, der die erforderlichen Angaben enthält, muss der Verbraucher-Anleger sein Rücktrittsrecht gegenüber seinem Vertragspartner umgehend (sprich innerhalb der Frist von einer Woche) effektuieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130166Im RIS seit
20.08.2015Zuletzt aktualisiert am
20.03.2017