Norm
ZPO §54 Abs1aRechtssatz
Ist eine Aushändigung des Kostenverzeichnisses nicht aktenkundig, hat das Gericht auch bei Fehlen von Einwendungen iSd § 54 Abs 1a Satz 2 ZPO alle Kostenpositionen zu überprüfen.Ist eine Aushändigung des Kostenverzeichnisses nicht aktenkundig, hat das Gericht auch bei Fehlen von Einwendungen iSd Paragraph 54, Absatz eins a, Satz 2 ZPO alle Kostenpositionen zu überprüfen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: KostennoteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130170Im RIS seit
20.08.2015Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021