Rechtssatz
Die Bestellung eines Kurators im Unterhaltsvorschussverfahren erfolgt mangels näherer Festlegung im Bestellungsbeschluss in der Regel für das gesamte Unterhaltsvorschussverfahren und nicht nur allein für das Bewilligungsverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130212Im RIS seit
15.09.2015Zuletzt aktualisiert am
21.03.2017