RS OGH 2015/7/2 2Ob143/10h, 7Ob91/15f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2015
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Norm

EVÜ Art4 Abs1
EVÜ Art4 Abs2

Rechtssatz

Die die auf einer Verletzung von Nebenpflichten aus dem eine Fahrt mit einem Schlepplift in Österreich betreffenden Beförderungsvertrag beruhenden Schadenersatzansprüche sind nach österreichischem Recht zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127145

Im RIS seit

31.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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