RS OGH 2015/7/15 9Ob18/09a, 3Ob119/15v

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Veröffentlicht am 15.07.2015
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Norm

Krnt MSG §48

Rechtssatz

Abs 1 des § 48 K-MSG betrifft den „eigenen“ Ersatzanspruch des Trägers der Sozialhilfe gegen die dem Hilfeempfänger gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten Personen, während die Abs 2 bis 4 die anzeigeabhängige Legalzession in jenem Fall regeln, dass ein Hilfeempfänger für die Zeit der Hilfegewährung Rechtsansprüche zur Deckung des Lebensbedarfs gegen einen Dritten, der nicht ohnehin gesetzlich unterhaltspflichtig ist, hatAbsatz eins, des Paragraph 48, K-MSG betrifft den „eigenen“ Ersatzanspruch des Trägers der Sozialhilfe gegen die dem Hilfeempfänger gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten Personen, während die Absatz 2 bis 4 die anzeigeabhängige Legalzession in jenem Fall regeln, dass ein Hilfeempfänger für die Zeit der Hilfegewährung Rechtsansprüche zur Deckung des Lebensbedarfs gegen einen Dritten, der nicht ohnehin gesetzlich unterhaltspflichtig ist, hat

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125745

Im RIS seit

05.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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