Norm
ZPO §464 Abs3Rechtssatz
Der in § 371a EO geforderten Erhebung einer Berufung oder Revision ist die Stellung eines Verfahrenshilfeantrags samt Beigabe eines Rechtsanwalts zur Erhebung einer Berufung oder Revision gleichzuhalten.Der in Paragraph 371 a, EO geforderten Erhebung einer Berufung oder Revision ist die Stellung eines Verfahrenshilfeantrags samt Beigabe eines Rechtsanwalts zur Erhebung einer Berufung oder Revision gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130359Im RIS seit
23.11.2015Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018