Norm
StPO §47 Abs1 Z3Rechtssatz
Ein mit dem Strafverfahren und seinen Beteiligten in keinerlei Zusammenhang stehendes Insolvenzverfahren des Sachverständigen begründet nicht dessen Befangenheit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130192Im RIS seit
08.09.2015Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015