Norm
IO §80bRechtssatz
Der mittlerweilige Stellvertreter eines Rechtsanwalts (§ 34 Abs 3 RAO) kann nicht gleichzeitig auch zum Insolvenzverwalter dieses Rechtsanwalts bestellt werden.Der mittlerweilige Stellvertreter eines Rechtsanwalts (Paragraph 34, Absatz 3, RAO) kann nicht gleichzeitig auch zum Insolvenzverwalter dieses Rechtsanwalts bestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130251Im RIS seit
05.10.2015Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018