Norm
ABGB §798aRechtssatz
Der Gläubiger, dem eine Liegenschaft an Zahlungs statt überlassen wurde, ist alleine aufgrund des rechtskräftigen Überlassungsbeschlusses nicht zur Antragstellung auf Einräumung eines Notwegs legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130448Im RIS seit
13.01.2016Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018