RS OGH 2015/7/30 8Ob71/15x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.2015
beobachten
merken

Norm

ABGB §798a
NWG §9 Abs1
  1. ABGB § 798a gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004

Rechtssatz

Der Gläubiger, dem eine Liegenschaft an Zahlungs statt überlassen wurde, ist alleine aufgrund des rechtskräftigen Überlassungsbeschlusses nicht zur Antragstellung auf Einräumung eines Notwegs legitimiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130448

Im RIS seit

13.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten