Norm
KO §156 Abs4Rechtssatz
Ist die Zahlungsplanquote in Raten zu zahlen, deren Laufzeit ein Jahr übersteigt, ist ein Mahnschreiben unwirksam, wenn zum Zeitpunkt dessen Zugangs die zu zahlende Rate noch nicht mindestens 6 Wochen fällig war und in der Mahnung kein Hinweis auf die Geltung der sechswöchigen Verzugsfrist des § 156 Abs 4 Satz 5 KO enthalten ist.Ist die Zahlungsplanquote in Raten zu zahlen, deren Laufzeit ein Jahr übersteigt, ist ein Mahnschreiben unwirksam, wenn zum Zeitpunkt dessen Zugangs die zu zahlende Rate noch nicht mindestens 6 Wochen fällig war und in der Mahnung kein Hinweis auf die Geltung der sechswöchigen Verzugsfrist des Paragraph 156, Absatz 4, Satz 5 KO enthalten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125834Im RIS seit
16.06.2010Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015