RS OGH 2015/8/11 2Ob188/11b, 4Ob235/14h

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Veröffentlicht am 11.08.2015
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Rechtssatz

Wird bei einem "Mietkauf" vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf den Mietkäufer übergeht, dann geht mit der Übergabe der Sache auch die Gefahr auf den „Mieter“ über, sodass ihn eine später eintretende Gebrauchsbeeinträchtigung von der Zahlung nicht befreit. Seine Leistungspflicht stimmt mit der eines Käufers überein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128742

Im RIS seit

04.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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