Rechtssatz
Wird bei einem "Mietkauf" vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf den Mietkäufer übergeht, dann geht mit der Übergabe der Sache auch die Gefahr auf den „Mieter“ über, sodass ihn eine später eintretende Gebrauchsbeeinträchtigung von der Zahlung nicht befreit. Seine Leistungspflicht stimmt mit der eines Käufers überein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128742Im RIS seit
04.06.2013Zuletzt aktualisiert am
25.09.2015