RS OGH 2015/8/11 2Ob188/11b, 4Ob235/14h

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Veröffentlicht am 11.08.2015
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Rechtssatz

Wird bei einem "Mietkauf" vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf den Mietkäufer übergeht, dann erwirkt der Mietkäufer nicht nur ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht für die Laufzeit des Vertrags, sondern auch eine Anwartschaft auf das Eigentum.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128743

Im RIS seit

04.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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