Rechtssatz
Wird bei einem "Mietkauf" vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf den Mietkäufer übergeht, dann erwirkt der Mietkäufer nicht nur ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht für die Laufzeit des Vertrags, sondern auch eine Anwartschaft auf das Eigentum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128743Im RIS seit
04.06.2013Zuletzt aktualisiert am
25.09.2015