RS OGH 2015/8/11 2Ob188/11b, 4Ob235/14h

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Veröffentlicht am 11.08.2015
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Rechtssatz

Wird bei einem "Mietkauf" vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf den Mietkäufer übergeht, dann liegt nach herrschender Ansicht ein schlichter Kaufvertrag vor, den auch die Bezeichnung als Mietkauf nicht zu einem aus Miete und Kauf zusammengesetzten Vertrag macht.

Entscheidungstexte

  • RS0128741">2 Ob 188/11b
    Entscheidungstext OGH 11.10.2012 2 Ob 188/11b
    Beisatz: Die Leistungspflicht des „Vermieters“ beschränkt sich darauf, dem „Mieter“ die Sache zu übergeben und ihm unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der „Mietraten“ das Eigentum zu übertragen. Sie entspricht daher in jeder Hinsicht der eines Verkäufers. (T1)
  • RS0128741">4 Ob 235/14h
    Entscheidungstext OGH 11.08.2015 4 Ob 235/14h
    Beis wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128741

Im RIS seit

04.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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