RS OGH 2015/8/27 9ObA92/15t

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Veröffentlicht am 27.08.2015
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Rechtssatz

Eine kollektivvertragliche Festlegung von Mindestentgelten in Euro ist als Geldzahlungsgebot zu verstehen, wenn der Kollektivvertrag keine Durchbrechung vorsieht. Das Geldzahlungsgebot kann vor dem Hintergrund der ihm innewohnenden Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers über den Mindestlohn nicht durch in den Augen des Arbeitgebers (oder Arbeitnehmers) noch so günstige Sachbezüge umgangen werden.

Entscheidungstexte

  • RS0130286">9 ObA 92/15t
    Entscheidungstext OGH 27.08.2015 9 ObA 92/15t
    Beisatz: Hier: Kollektivvertrag für Handelsangestellte. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130286

Im RIS seit

29.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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