Norm
ABGB §1293Rechtssatz
In dem in § 12 Abs 1 Z 2 GlBG vorgesehenen Betrag von 500 EUR kann auch eine gewisse Orientierung für die Bewertung der Rechtsgutbeeinträchtigung in Fällen gesehen werden, in denen es „nur" um die „persönliche Beeinträchtigung" geht und diese nur in der Beeinträchtigung des Rechts liegt, sich diskriminierungsfrei zu bewerben.In dem in Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, GlBG vorgesehenen Betrag von 500 EUR kann auch eine gewisse Orientierung für die Bewertung der Rechtsgutbeeinträchtigung in Fällen gesehen werden, in denen es „nur" um die „persönliche Beeinträchtigung" geht und diese nur in der Beeinträchtigung des Rechts liegt, sich diskriminierungsfrei zu bewerben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124660Im RIS seit
23.05.2009Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018