Norm
AHG §2 Abs2Rechtssatz
Eine Rettungspflicht im Sinn des § 2 Abs 2 AHG, im Ermittlungsverfahren nach der StPO die Vorlage eines nicht bekannten Berichts über verdeckte Ermittlungen zu beantragen, mit dem Ziel, eine etwa später von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage oder einen Strafantrag abzuwenden, besteht nicht.Eine Rettungspflicht im Sinn des Paragraph 2, Absatz 2, AHG, im Ermittlungsverfahren nach der StPO die Vorlage eines nicht bekannten Berichts über verdeckte Ermittlungen zu beantragen, mit dem Ziel, eine etwa später von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage oder einen Strafantrag abzuwenden, besteht nicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
strafrechtliches Ermittlungsverfahren Strafverfahren RechtsmittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130320Im RIS seit
05.11.2015Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018