Norm
AUVB 2005 Art18.3.Rechtssatz
Die Hypersensibilität gegen Insektengift - wie eine bestehende Allergie gegen Wespengift - ist unter den Begriff "Gebrechen" zu subsumieren. Aus Art 18.3. AUVB 2005 ergibt sich, dass bei der Quantifizierung des Mitwirkungsanteils vom konkreten Versicherungsnehmer und seiner individuellen Körpergestaltung auszugehen ist.Die Hypersensibilität gegen Insektengift - wie eine bestehende Allergie gegen Wespengift - ist unter den Begriff "Gebrechen" zu subsumieren. Aus Artikel 18 Punkt 3, AUVB 2005 ergibt sich, dass bei der Quantifizierung des Mitwirkungsanteils vom konkreten Versicherungsnehmer und seiner individuellen Körpergestaltung auszugehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130363Im RIS seit
23.11.2015Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018