RS OGH 2015/9/2 7Ob103/15w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.2015
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Norm

AUVB 2005 Art18.3.
VersVG §179

Rechtssatz

Die Hypersensibilität gegen Insektengift - wie eine bestehende Allergie gegen Wespengift - ist unter den Begriff "Gebrechen" zu subsumieren. Aus Art 18.3. AUVB 2005 ergibt sich, dass bei der Quantifizierung des Mitwirkungsanteils vom konkreten Versicherungsnehmer und seiner individuellen Körpergestaltung auszugehen ist.Die Hypersensibilität gegen Insektengift - wie eine bestehende Allergie gegen Wespengift - ist unter den Begriff "Gebrechen" zu subsumieren. Aus Artikel 18 Punkt 3, AUVB 2005 ergibt sich, dass bei der Quantifizierung des Mitwirkungsanteils vom konkreten Versicherungsnehmer und seiner individuellen Körpergestaltung auszugehen ist.

Entscheidungstexte

  • RS0130363">7 Ob 103/15w
    Entscheidungstext OGH 02.09.2015 7 Ob 103/15w
    Veröff: SZ 2015/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130363

Im RIS seit

23.11.2015

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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