Norm
ASVG §175Rechtssatz
Löst ein im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Arbeit erlittener Wespenstich einen anaphylaktischen Schock aus, liegt trotz der beim Versicherten bestehenden Allergie ein Arbeitsunfall vor; ein Wespenstich ist in diesem Zusammenhang nicht als alltägliches Ereignis zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129277Im RIS seit
03.04.2014Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018