Norm
BSVG §149lRechtssatz
Den Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nach den §§ 175 ? 177 ASVG ist in § 149l Abs 1 lit a BSVG nur die Bedeutung zugewiesen, mit der von ihnen verursachten Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Erreichung des rentenbegründenden Gesamtausmaßes der Minderung der Erwerbsfähigkeit beizutragen („Stütztatbestand“).Den Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nach den Paragraphen 175, ? 177 ASVG ist in Paragraph 149 l, Absatz eins, Litera a, BSVG nur die Bedeutung zugewiesen, mit der von ihnen verursachten Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Erreichung des rentenbegründenden Gesamtausmaßes der Minderung der Erwerbsfähigkeit beizutragen („Stütztatbestand“).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128663Im RIS seit
13.05.2013Zuletzt aktualisiert am
17.11.2015