Norm
ZaDiG §3 Z17Rechtssatz
Ein anonymes Zahlungsinstrument liegt vor, wenn es dem Zahlungsdienstleister nicht möglich ist zu überprüfen, ob die Zustimmung zum Zahlungsvorgang (Autorisierung) durch den tatsächlich Berechtigten erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130277Im RIS seit
27.10.2015Zuletzt aktualisiert am
27.10.2015