RS OGH 2015/9/24 27Os4/15p

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Veröffentlicht am 24.09.2015
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Rechtssatz

Die disziplinäre Verantwortung für die Einhaltung seiner standesrechtlichen Verpflichtungen kommt einem Rechtsanwalt auch dann zu, wenn er sich eines – weisungsunterworfenen – Rechtsfreundes bedient.

Entscheidungstexte

  • RS0130301">27 Os 4/15p
    Entscheidungstext OGH 24.09.2015 27 Os 4/15p
    Beisatz: Hier: Einbringung einer Klage durch den Rechtsfreund des Disziplinarbeschuldigten gegen eine Rechtsanwalts-GmbH, ohne zuvor den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer gemäß § 20 RL-BA um Vermittlung anzurufen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130301

Im RIS seit

03.11.2015

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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