Norm
ASVG §264 Abs6Rechtssatz
Hat die Witwe als Alleingesellschafterin und alleinige Geschäftsführerin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine Geschäftsführerentgelte bezogen und zugleich ihren Anspruch auf Ausschüttung der Gewinne gegenüber der Gesellschaft ? aus welchen Motiven auch immer ? nicht geltend gemacht, kann dies nicht zur Begründung eines Anspruchs auf Witwenpension bzw zu einem höheren Anspruch auf Witwenpension führen, als dies bei Inanspruchnahme der Gewinnausschüttung der Fall wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130430Im RIS seit
23.12.2015Zuletzt aktualisiert am
17.04.2018