Rechtssatz
Mangels Ausnahmebestimmung im KartellG sind auch verfahrensleitende Beschlüsse des Kartellgerichts nach den Allgemeinen Bestimmungen des AußStrG, also nur mit verbundenem Rekurs gegen die Entscheidung über die Sache selbst, anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129418Im RIS seit
18.06.2014Zuletzt aktualisiert am
17.04.2018