RS OGH 2015/10/8 16Ok5/14t, 16Ok2/15b (16Ok8/15k)

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Veröffentlicht am 08.10.2015
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Rechtssatz

Mangels Ausnahmebestimmung im KartellG sind auch verfahrensleitende Beschlüsse des Kartellgerichts nach den Allgemeinen Bestimmungen des AußStrG, also nur mit verbundenem Rekurs gegen die Entscheidung über die Sache selbst, anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129418

Im RIS seit

18.06.2014

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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