Norm
VersVG §178bRechtssatz
Die medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung - als Voraussetzung für die Deckungspflicht aus der Krankheitskostenversicherung und der Krankenhaustagegeldversicherung - ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen. Dabei ist ex ante zu beurteilen, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Anordnung nach dem medizinischen Befund und den medizinischen Erkenntnissen geeignet erschien, den angestrebten Behandlungserfolg herbeizuführen. Nicht entscheidend ist, ob sich ein Erfolg tatsächlich eingestellt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130378Im RIS seit
23.11.2015Zuletzt aktualisiert am
23.11.2015