Norm
AußStrG §106aRechtssatz
Gerichtliche Aufträge an die Familiengerichtshilfe sind verfahrensleitende Beschlüsse und daher erst mit dem Rekurs gegen die Entscheidung über die Hauptsache anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130373Im RIS seit
23.11.2015Zuletzt aktualisiert am
23.11.2015