Norm
KBGG §24 Abs1 Z2Rechtssatz
Für das Erfordernis der durchgehenden sechsmonatigen Erwerbstätigkeit ist bereits der erste Tag der Leistungserbringung einzubeziehen, sodass beispielsweise eine Erwerbstätigkeit vom 8.7. bis einschließlich 7.1. des Folgejahres dieses Erfordernis erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130211Im RIS seit
15.09.2015Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023