Norm
BPG §3Rechtssatz
§ 115 UG bewirkt eine Erweiterung der durch § 3 BPG sehr beschränkten Möglichkeiten, eine betriebliche Pensionskasse durch Kollektivvertrag zu errichten. Anders als nach § 78a VBG besteht im Bereich der Universitäten zusätzlich auch die Möglichkeit der Schaffung einer Betriebsvereinbarung als arbeitsrechtlicher Grundlagenvereinbarung für eine Pensionskassenzusage.Paragraph 115, UG bewirkt eine Erweiterung der durch Paragraph 3, BPG sehr beschränkten Möglichkeiten, eine betriebliche Pensionskasse durch Kollektivvertrag zu errichten. Anders als nach Paragraph 78 a, VBG besteht im Bereich der Universitäten zusätzlich auch die Möglichkeit der Schaffung einer Betriebsvereinbarung als arbeitsrechtlicher Grundlagenvereinbarung für eine Pensionskassenzusage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130468Im RIS seit
15.01.2016Zuletzt aktualisiert am
15.01.2016