Norm
MRG §15a Abs2Rechtssatz
Die Frage der Witterung hat bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mängelbehebungsdauer Berücksichtigung zu finden, rechtfertigt als solche aber die Überschreitung der absoluten, selbst bei umfänglichen und/oder schwierigen Sanierungen nicht überschreitbaren Höchstfrist nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130402Im RIS seit
11.12.2015Zuletzt aktualisiert am
24.04.2018