RS OGH 2015/11/11 15Os156/14a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2015
beobachten
merken

Norm

MedienG §7a Abs3 Z3
  1. MedienG § 7a heute
  2. MedienG § 7a gültig ab 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023
  3. MedienG § 7a gültig von 01.01.2021 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020
  4. MedienG § 7a gültig von 24.12.2020 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020
  5. MedienG § 7a gültig von 01.01.2015 bis 23.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014
  6. MedienG § 7a gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2005

Rechtssatz

§ 7a Abs 3 Z 3 erster Fall MedienG erfasst nur das ausdrückliche Einverständnis mit der Veröffentlichung, während der zweite Fall den Bereich konkludenter Zustimmung abschließend regelt Ein Medium ist nur dann von den Haftungsfolgen nach § 7a Abs 1 MedienG befreit, wenn  der von der Berichterstattung Betroffene einen Journalisten unter Aufgabe des gesetzlichen Schutzes seiner Interessen über die Tat informiert oder eine diesbezügliche Anfrage nach Zustimmung zur Veröffentlichung bejahend beantwortet hat.Paragraph 7 a, Absatz 3, Ziffer 3, erster Fall MedienG erfasst nur das ausdrückliche Einverständnis mit der Veröffentlichung, während der zweite Fall den Bereich konkludenter Zustimmung abschließend regelt Ein Medium ist nur dann von den Haftungsfolgen nach Paragraph 7 a, Absatz eins, MedienG befreit, wenn  der von der Berichterstattung Betroffene einen Journalisten unter Aufgabe des gesetzlichen Schutzes seiner Interessen über die Tat informiert oder eine diesbezügliche Anfrage nach Zustimmung zur Veröffentlichung bejahend beantwortet hat.

Entscheidungstexte

  • RS0130416">15 Os 156/14a
    Entscheidungstext OGH 11.11.2015 15 Os 156/14a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130416

Im RIS seit

15.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten