Norm
StGB §129 Z1Rechtssatz
Zum Verhältnis Diebstahl/Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung: Der in Ansehung des Rechtsmittelwerbers von der Anklage determinierte Sachverhalt umfasst dessen faktische Einbindung in den durch die beiden Mitangeklagten begangenen Einbruchsdiebstahl, somit sein in diesem Zusammenhang gesetztes Gesamtverhalten (vgl SSt 39/35) und damit auch seine Mitwirkung an der Herbeiführung des verpönten Erfolgs in Form vorsätzlicher Unterlassung der Verhinderung des in seinem Beisein verübten Vermögensdelikts.Zum Verhältnis Diebstahl/Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung: Der in Ansehung des Rechtsmittelwerbers von der Anklage determinierte Sachverhalt umfasst dessen faktische Einbindung in den durch die beiden Mitangeklagten begangenen Einbruchsdiebstahl, somit sein in diesem Zusammenhang gesetztes Gesamtverhalten vergleiche SSt 39/35) und damit auch seine Mitwirkung an der Herbeiführung des verpönten Erfolgs in Form vorsätzlicher Unterlassung der Verhinderung des in seinem Beisein verübten Vermögensdelikts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125611Im RIS seit
28.11.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016