Rechtssatz
Durch das Gesetz ist der Begriff „Versicherungsfall“ nicht definiert. Zur Prüfung der Frage, ob und wann ein Versicherungsfall eingetreten ist, ist daher auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zurückzugreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130549Im RIS seit
19.02.2016Zuletzt aktualisiert am
19.02.2016