Norm
AußStrG 2005 §43 Abs1Rechtssatz
Die Verbücherung eines der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung unterliegenden Vertrags setzt ? wenn kein Fall des § 44 Abs 1 AußStrG 2005 vorliegt ? voraus, dass diese Genehmigung mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. Da ohne Nachweis der Wirksamkeit der gerichtlichen Genehmigung die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts selbst nicht feststeht, kommt mangels eines gültigen Rechtsgrundes (§ 26 GBG) auch eine Vormerkung nicht in Betracht.Die Verbücherung eines der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung unterliegenden Vertrags setzt ? wenn kein Fall des Paragraph 44, Absatz eins, AußStrG 2005 vorliegt ? voraus, dass diese Genehmigung mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. Da ohne Nachweis der Wirksamkeit der gerichtlichen Genehmigung die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts selbst nicht feststeht, kommt mangels eines gültigen Rechtsgrundes (Paragraph 26, GBG) auch eine Vormerkung nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126077Im RIS seit
01.09.2010Zuletzt aktualisiert am
25.04.2018