Norm
RAO §26 Abs5Rechtssatz
Hat eine Abteilung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer entschieden, steht nur die Vorstellung an das Plenum des Ausschusses, aber keine Berufung zur Verfügung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130770Im RIS seit
24.06.2016Zuletzt aktualisiert am
24.06.2016