Norm
StPO §6 Abs2Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof nimmt auch die Verletzung von ? nicht auf Gesetzesstufe stehenden ? Verordnungen wahr.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130515Im RIS seit
28.01.2016Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016