Norm
RStDG §146Rechtssatz
Maßstab für eine Prüfung nach § 146 Abs 1 RStDG, ob eine Suspendierung im dienstlichen Interesse liegt oder zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erscheint, ist ausschließlich die „Natur oder Schwere“ der zur Last gelegten Pflichtverletzung. Disziplinarrechtliche Vorbelastungen hingegen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.Maßstab für eine Prüfung nach Paragraph 146, Absatz eins, RStDG, ob eine Suspendierung im dienstlichen Interesse liegt oder zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erscheint, ist ausschließlich die „Natur oder Schwere“ der zur Last gelegten Pflichtverletzung. Disziplinarrechtliche Vorbelastungen hingegen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130538Im RIS seit
12.02.2016Zuletzt aktualisiert am
12.02.2016