RS OGH 2016/1/19 2Ob35/15h, 2Ob227/15v

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Veröffentlicht am 19.01.2016
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Norm

KHVG §26

Rechtssatz

Ein ausgleichsberechtigter Mitschädiger ist kein „geschädigter Dritter“ iSd § 26 KHVG. Ihm steht kein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Ausgleichspflichtigen zu.Ein ausgleichsberechtigter Mitschädiger ist kein „geschädigter Dritter“ iSd Paragraph 26, KHVG. Ihm steht kein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Ausgleichspflichtigen zu.

Entscheidungstexte

  • RS0130396">2 Ob 35/15h
    Entscheidungstext OGH 21.10.2015 2 Ob 35/15h
    Veröff: SZ 2015/112
  • RS0130396">2 Ob 227/15v
    Entscheidungstext OGH 19.01.2016 2 Ob 227/15v
    Auch; Beisatz: Hier aber: Klage des Dienstgebers des Verletzten, auf den der Anspruch des Verletzten verlagert wurde und somit übergegangen ist – Passivlegitimation des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs gegeben. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130396

Im RIS seit

10.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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