Norm
MRG §4 Abs3Rechtssatz
Auf die Liegenschaft als Gesamtheit bezogene Ansprüche iSd § 4 Abs 3 WEG sind insbesondere auch solche nach § 37 Abs 1 Z 5 MRG iVm § 8 MRG (hier: Wiederherstellung eines für allgemeine Zwecke des Hauses umfunktionierten, früher individuell genutzten Kaminanschlusses). Richtet sich der Antrag nur gegen den Wohnungseigentümer, hat dieser im Fall einer Wiederherstellungsverpflichtung die Zustimmung der anderen Mit? und Wohnungseigentümer einzuholen und bei Scheitern seiner Bemühungen einen Antrag bei Gericht (§ 52 Abs 1 Z 2 WEG) zu stellen.Auf die Liegenschaft als Gesamtheit bezogene Ansprüche iSd Paragraph 4, Absatz 3, WEG sind insbesondere auch solche nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 5, MRG in Verbindung mit Paragraph 8, MRG (hier: Wiederherstellung eines für allgemeine Zwecke des Hauses umfunktionierten, früher individuell genutzten Kaminanschlusses). Richtet sich der Antrag nur gegen den Wohnungseigentümer, hat dieser im Fall einer Wiederherstellungsverpflichtung die Zustimmung der anderen Mit? und Wohnungseigentümer einzuholen und bei Scheitern seiner Bemühungen einen Antrag bei Gericht (Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer 2, WEG) zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130567Im RIS seit
23.02.2016Zuletzt aktualisiert am
23.02.2016