RS OGH 2016/1/25 5Ob162/15g

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Veröffentlicht am 25.01.2016
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Norm

ABGB §300
AllgGAG §300
  1. ABGB § 300 heute
  2. ABGB § 300 gültig ab 01.01.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2008
  3. ABGB § 300 gültig von 01.01.1979 bis 31.12.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1978

Rechtssatz

Eine die Begründung von Kellereigentum nach § 300 ABGB ausschließende Eigentümeridentität liegt schon dann nicht vor, wenn der Alleineigentümer der Liegenschaft nur Miteigentümer des im Kellereigentum stehenden Bauwerks werden soll.Eine die Begründung von Kellereigentum nach Paragraph 300, ABGB ausschließende Eigentümeridentität liegt schon dann nicht vor, wenn der Alleineigentümer der Liegenschaft nur Miteigentümer des im Kellereigentum stehenden Bauwerks werden soll.

Entscheidungstexte

  • RS0130570">5 Ob 162/15g
    Entscheidungstext OGH 25.01.2016 5 Ob 162/15g
    Veröff: SZ 2016/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130570

Im RIS seit

23.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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