Norm
IO §253 Abs2Rechtssatz
Die Delegierung nach § 31a JN ist wegen des Prorogationsverbots des § 253 Abs 2 IO im Insolvenzverfahren nicht zulässig.Die Delegierung nach Paragraph 31 a, JN ist wegen des Prorogationsverbots des Paragraph 253, Absatz 2, IO im Insolvenzverfahren nicht zulässig.
Im Insolvenzverfahren hindert ein rechtskräftiger Beschluss des überweisenden Gerichts über eine Delegierung nach 31a JN die Überprüfung der Zuständigkeit im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130741Im RIS seit
06.06.2016Zuletzt aktualisiert am
06.06.2016