Norm
BGStG §2Rechtssatz
Nicht jegliche Belästigung wegen Behinderung kann eine Belästigung im Sinn des BGStG sein, sondern nur eine Belästigung, die in den Geltungsbereich des § 2 BGStG fällt.Nicht jegliche Belästigung wegen Behinderung kann eine Belästigung im Sinn des BGStG sein, sondern nur eine Belästigung, die in den Geltungsbereich des Paragraph 2, BGStG fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130639Im RIS seit
25.04.2016Zuletzt aktualisiert am
25.04.2016