RS OGH 2016/2/25 9Ob86/15k

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Veröffentlicht am 25.02.2016
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Rechtssatz

Nicht jegliche Belästigung wegen Behinderung kann eine Belästigung im Sinn des BGStG sein, sondern nur eine Belästigung, die in den Geltungsbereich des § 2 BGStG fällt.Nicht jegliche Belästigung wegen Behinderung kann eine Belästigung im Sinn des BGStG sein, sondern nur eine Belästigung, die in den Geltungsbereich des Paragraph 2, BGStG fällt.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 25.02.2016 9 Ob 86/15k

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130639

Im RIS seit

25.04.2016

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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