RS OGH 2016/2/25 2Ob27/16h

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Veröffentlicht am 25.02.2016
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Rechtssatz

In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor dem Unfall des Gesellschafters vorhandene bzw erwirtschaftete Bilanzgewinne sind auch dann zur Bemessung des im unfallbedingt verminderten Anteil am Gesellschaftsgewinn bestehenden Verdienstentgangs des Gesellschafters heranzuziehen, wenn diese Bilanzgewinne vor dem Unfall nicht ausgeschüttet wurden bzw vor dem Unfall nicht fällig waren.

Entscheidungstexte

  • RS0130611">2 Ob 27/16h
    Entscheidungstext OGH 25.02.2016 2 Ob 27/16h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130611

Im RIS seit

04.04.2016

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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