Norm
StPO §23Rechtssatz
Dass die Generalprokuratur ihrerseits den Bezugspunkt ihrer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes als gesetzwidrig einstuft, ist keine Voraussetzung für deren Zulässigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130621Im RIS seit
06.04.2016Zuletzt aktualisiert am
06.04.2016